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Beiträge
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Jahresbeitrag für aktive Mitglieder:
- Erwachsene 260,00 €
- Ehe- oder Lebenspartner 230,00 €
- Schüler, Studenten,
Azubis, Wehrpflichtige oder Ersatzdienstleistende
über 18 Jahre 175,00 €
- Jugendliche von 14 bis 18 Jahren 120,00 €
- Kinder/Jugendliche ***
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 65,00 €
- Kinder unter 10 Jahren, falls nur ein Elternteil
Vollzahler 30,00 €
- Kinder unter 10 Jahren, falls beide Eltern Vollzahler -------
- passive Eltern 50,00 €
Jahresbeitrag für passive Mitglieder ***:
- Erwachsene 50,00 €
- Kinder und Jugendliche 25,00 €
Bei Eintritt nach dem 30. 6. eines Jahres werden die Jahresbeiträge für das Ifd. Jahr nur noch anteilig fällig.
Derzeit wird anteilig ein Beitrag für die Grünpflege erhoben.
*** Weitere Erläuterungen zur Mitgliedschaft:
Jugendbeitrag: Im Jugendbeitrag ist eine wöchentliche Gruppentrainerstunde enthalten.
Passive Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins finanziell und ideell. Passive Mitglieder beteiligen sich in der Regel nicht aktiv an der Vereinsarbeit und entscheiden frei darüber, ob und wie oft sie am Vereinsgeschehen teilnehmen möchten.
...............Jahresbeitrag für aktive Mitglieder:
- Erwachsene 260,00 €
- Ehe- oder Lebenspartner 230,00 €
- Schüler, Studenten,
Azubis, Wehrpflichtige oder Ersatzdienstleistende
über 18 Jahre 175,00 €
- Jugendliche von 14 bis 18 Jahren 120,00 €
- Kinder/Jugendliche ***
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 65,00 €
- Kinder unter 10 Jahren, falls nur ein Elternteil
Vollzahler 30,00 €
- Kinder unter 10 Jahren, falls beide Eltern Vollzahler -------
- passive Eltern 50,00 €
Jahresbeitrag für passive Mitglieder ***:
- Erwachsene 50,00 €
- Kinder und Jugendliche 25,00 €
Bei Eintritt nach dem 30. 6. eines Jahres werden die Jahresbeiträge für das Ifd. Jahr nur noch anteilig fällig.
Derzeit wird anteilig ein Beitrag für die Grünpflege erhoben.
*** Weitere Erläuterungen zur Mitgliedschaft:
Jugendbeitrag: Im Jugendbeitrag ist eine wöchentliche Gruppentrainerstunde enthalten.
Passive Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins finanziell und ideell. Passive Mitglieder beteiligen sich in der Regel nicht aktiv an der Vereinsarbeit und entscheiden frei darüber, ob und wie oft sie am Vereinsgeschehen teilnehmen möchten.
Auszug aus der Vereinssatzung
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
I. Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden. Das Nähere regeln die Geschäfts- und Finanzordnung.
11. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
§ 3 Verlust der Mitgliedschaft
I. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an ein Mitglied des Vorstandes zu richten.
11. Der Austritt oder eine Änderung der Mitgliedschaft ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
§ 4 Beiträge (mit Änderung vom 21. 1.2008)
Der jährliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge sowie der Elternbeiträge für die Kinder und Jugendlichen, die am Sommertraining teilnehmen, erfolgt im voraus, spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres. Beiträge siehe oben.
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
I. Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden. Das Nähere regeln die Geschäfts- und Finanzordnung.
11. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
§ 3 Verlust der Mitgliedschaft
I. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an ein Mitglied des Vorstandes zu richten.
11. Der Austritt oder eine Änderung der Mitgliedschaft ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
§ 4 Beiträge (mit Änderung vom 21. 1.2008)
Der jährliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge sowie der Elternbeiträge für die Kinder und Jugendlichen, die am Sommertraining teilnehmen, erfolgt im voraus, spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres. Beiträge siehe oben.