| Werden Sie Mitglied |
Gerne heißen wir Sie als neues Mitglied willkommen. Auszug aus der Vereinssatzung: § 2 Erwerb der Mitgliedschaft I. Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden. Das Nähere regelt die Geschäfts- und Finanzordnung II. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. § 3 Verlust der Mitgliedschaft I. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an ein Mitglied des Vorstandes zu richten. II. Der Austritt ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres zulässig. § 4 Beiträge (mit Änderung vom 21.01.2008) Der jährliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge sowie der Elterbeiträge für die Kinder und Jugendlichen, die am Sommertraining teilnehmen, erfolgt im voraus, spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres. Die gültigen Beiträgssätze sind wie folgt festgesetzt: Eine Aufnahmegebühr entfällt zur Zeit. Jahresbeitrag Erwachsene 260,00€* 2. Vollzahler 230,00€* Schüler, Studenten, Azubis, Wehrpflichtige 175,00€* Jugendliche 14 bis 18 Jahre 120,00€* Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre 65,00€* Kinder unter 10 Jahre, beide Eltern Vollzahler. --------* Kinder unter 10 Jahre, ein Elterntei Vollzahler 30,00€* Passive Milglieder Erwachsene 50,00€* Kinder und Jugendliche 25,00 €* *(neue Beitragssätze ab den 22.01.2008, Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 21.01.2008)
Bei Eintritt nach dem 30.06. eines Jahres werden die Jahresbeitäge für das lfd. Jahr nur
noch anteilig fällig. Der Vorstand |